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Kabinett Weine

Kabinett Weine Die unterste der sechs Qualitätsstufen deutscher Prädikatsweine (Tafelweine und QbA sind ja keine Prädikatsweine, da Sie in diesem Sinne keinen "Titel" auf dem Etikett führen)  bildet der Kabinett-Wein. Weitere Prädikatsstufen sind Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Ein Qualitätswein mit der Bezeichnung Kabinett verfügt je nach Anbaugebiet und Rebsorte über ein Mostgewicht von 67 – 82 °Oechsle und stellt damit die leichteste Kategorie dar. Kabinett Weine sind feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit niedrigem Alkoholgehalt. Anfänglich wurde der Name Kabinett für gehobene Weine aus dem sogenannten Kabinettskeller der hessischen Staatsdomäne gebraucht, seit etwa 1971 steht „Kabinett“ für selbständige Naturweine. Aus amtlicher Sicht muss der Kabinett eine Prüfnummer tragen und gewisse gesetzliche Anforderungen einhalten. Die Geschmacksausprägung kann sowohl trocken als auch restsüß sein. Der Alkoholgehalt beträgt oft nur 7 – 8 %. Allgemein kann man sagen, dass für Prädikatsweine höchste Anforderungen bei der Qualitätsweinprüfung bezüglich Sorte, Reife, Harmonie und Eleganz gelten. Da beim Kabinett-Wein, wie bei allen Prädikatsweinen überhaupt, keine Anreicherung stattfinden darf und er dadurch weniger Alkohol und Wucht aufweist, ist er ein wunderbarer Begleiter zu allen Speisen. Eben ein Allrounder. Oder wie die Pfälzische Weinkönigin sagt: Es macht Freude ihn zu genießen.

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Was ist ein VDP.ORTSWEIN ?

VDP Ortswein Die Reben für einen VDP.ORTSWEIN stehen in traditionell hochwertigen Weinbergen.  Beim VDP.Ortswein verspricht der Traubenadler in Verbindung mit dem Ortsnamen auf dem Etikett einen besonderen, durch seine Herkunft geprägten Wein. Ortsweine sind Botschafter ihrer Gemeinden und Böden. Der VDP.ORTSWEIN bildet die zweite Stufe in der VDP.QUALITÄTSPYRAMIDE.  Diese VDP.WEINE bilden die Basis der "Terroir" Weine in einem VDP.WEINGUT. Die Weine der VDP.ERSTE LAGE und das VDP.GROSSES GEWÄCHS sind eng gefasstere Terroirweine aus einer Lage. Der VDP.GUTSWEIN steht unterhalb des VDP.ORTSWEIN und sorgt für sortentypische VDP.WEINE.

Welche Regeln gelten für einen VDP.ORTSWEIN ?

  • Das Weingut muß Mitglied im VDP sein
  • Die maximale Ertragsmenge darf 75 hl pro Hektar nicht überschreiten
  • Die Trauben müssen alle aus eigenen Weinbergen stammen
  • Regionale Rebsorten sind Grundvoraussetzung für einen VDP.ORTSWEIN
  • Die Handlese und traditionelle Anbaumethoden sind obligatorisch

Wie erkennt man einen VDP.ORTSWEIN ?

Beim trockenen VDP.ORTSWEIN  steht „Qualitätswein trocken“ auf dem Etikett, außerdem werden bei trockenen Weinen keine Prädikatsstufen vergeben. Die klassischen Prädikate (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) stehen für die fruchtsüßen Varianten des VDP.ORTSWEIN zur Verfügung. Der Ortsname auf dem Etikett zeigt die Herkunft an. Der Begriff  VDP.ORTSWEIN steht als umlaufendes Band auf der Kapsel unterhalb des Traubenadlers. Es wird empfohlen die Weine nicht vor dem 1.3. zu vermarkten.

Hersteller und Weingüter