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Kabinett Weine

Kabinett Weine Die unterste der sechs Qualitätsstufen deutscher Prädikatsweine (Tafelweine und QbA sind ja keine Prädikatsweine, da Sie in diesem Sinne keinen "Titel" auf dem Etikett führen)  bildet der Kabinett-Wein. Weitere Prädikatsstufen sind Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Ein Qualitätswein mit der Bezeichnung Kabinett verfügt je nach Anbaugebiet und Rebsorte über ein Mostgewicht von 67 – 82 °Oechsle und stellt damit die leichteste Kategorie dar. Kabinett Weine sind feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit niedrigem Alkoholgehalt. Anfänglich wurde der Name Kabinett für gehobene Weine aus dem sogenannten Kabinettskeller der hessischen Staatsdomäne gebraucht, seit etwa 1971 steht „Kabinett“ für selbständige Naturweine. Aus amtlicher Sicht muss der Kabinett eine Prüfnummer tragen und gewisse gesetzliche Anforderungen einhalten. Die Geschmacksausprägung kann sowohl trocken als auch restsüß sein. Der Alkoholgehalt beträgt oft nur 7 – 8 %. Allgemein kann man sagen, dass für Prädikatsweine höchste Anforderungen bei der Qualitätsweinprüfung bezüglich Sorte, Reife, Harmonie und Eleganz gelten. Da beim Kabinett-Wein, wie bei allen Prädikatsweinen überhaupt, keine Anreicherung stattfinden darf und er dadurch weniger Alkohol und Wucht aufweist, ist er ein wunderbarer Begleiter zu allen Speisen. Eben ein Allrounder. Oder wie die Pfälzische Weinkönigin sagt: Es macht Freude ihn zu genießen.

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