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Trockene Weine

Ein trockener Wein enthält so wenig unvergorenen Zucker, dass er geschmacklich nicht süß, sondern frisch, klar oder sogar herb wirkt. Der Zucker wurde während der alkoholischen Gärung fast vollständig in Alkohol umgewandelt. In den meisten Fällen sind trockene Weine daher auch etwas alkoholreicher, da mehr Zucker vergoren wurde.

In Deutschland gilt ein Wein als trocken, wenn er maximal 4 g/l Restzucker enthält. Allerdings darf der Restzuckergehalt auch bis zu 9 g/l betragen, wenn die Gesamtsäure höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzucker. Diese Regel erlaubt beispielsweise einen Wein mit 8 g/l Restzucker und 6 g/l Säure noch als trocken zu bezeichnen, weil die Säure den Zuckereindruck sensorisch ausgleicht.

In Österreich gelten dieselben Regeln wie in Deutschland. Ein Wein darf bis zu 4 g/l Zucker enthalten, oder bis zu 9 g/l, wenn der Restzucker den Säurewert nur um maximal 2 g/l übersteigt. Diese Definition ist Teil der EU-weiten Weinmarktordnung und wird dort ebenfalls angewendet.

In Italien lautet die Bezeichnung für trockene Weine „secco“. Laut EU-Regelung, die auch in Italien gilt, darf ein trockener Wein bis zu 4 g/l Restzucker enthalten – oder ebenfalls bis zu 9 g/l, wenn die Säurewerte entsprechend hoch sind. In der Praxis kann es allerdings vorkommen, dass italienische Weine mit leicht höherem Restzuckergehalt noch als „secco“ etikettiert werden, insbesondere bei Schaumweinen wie Prosecco.

Auch in Frankreich gelten im Wesentlichen die EU-Richtlinien. Ein Wein wird als „sec“ bezeichnet, wenn er weniger als 4 g/l Restzucker enthält, oder – wie in Deutschland – bis zu 9 g/l, wenn der Wein eine entsprechend hohe Säure besitzt. Bei Crémant oder Champagner gibt es spezielle Bezeichnungen wie „brut“ (bis 12 g/l), die leicht abweichen.

In Spanien entspricht die Bezeichnung „seco“ ebenfalls der EU-Definition. Das heißt, ein trockener Wein hat unter 4 g/l Restzucker, oder bis 9 g/l bei ausreichender Säure. Bei Cava, dem spanischen Schaumwein, gelten ebenfalls eigene Bezeichnungen, wobei „Brut Nature“ die trockenste Variante ist.

Zusammenfassung

Ein Wein gilt in der Regel als trocken, wenn er:

  • unter 4 g/l Restzucker enthält
  • oder bis zu 9 g/l, wenn der Säuregehalt nur höchstens 2 g/l darunter liegt.

Diese Definition gilt in ganz Europa, also auch in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und Spanien. Dennoch sollte man beachten, dass ein Wein mit 8–9 g/l Zucker trotz der gesetzlichen Trockenheit sensorisch leicht fruchtig oder weich wirken kann – insbesondere, wenn die Säure niedrig ist.

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  1. 1952 Brindisi DOP Riserva

    Cantina Sampietrana

    Mandelnoten, Pflaumen, Waldbeeren, dunkle Schokolade. Zarte Holzaromen langes Eichfasslager, um seine Ecken und Kanten schön abzuschleifen. Ein Rotwein der locker 10 Jahre alt werden kann.

    1952 Brindisi DOP Riserva
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Aus dem Brindisi  kommen sowohl Puglia Rosso, Roseweine als auch Weißweine. Die Hauptrebsorten der Brindisi DOP ist bei den Rotweinen der Negroamaro. Daneben wird Malvasia Nera, Susumaniello, Montepulciano und Sangiovese uvm. angebaut. Bei den Weißweinen dreht sich fast alles um Chardonnay und Malvasia Bianca. Daneben findet man noch Fiano oder Sauvignon Blanc. Die apulischen Weine aus Brindisi werden auf insgesamt ca. 600 ha angebaut. Der Brindisi Rosso und Rosato müssen mindestens 70% Negroamaro enthalten.

Der Rest kann mit anderen zugelsassenen Rotweinen aus Brindisi ergänzt werden. Der Brindi Bianco muss entweder aus 80% Chardonnay oder/und Malvasia Bianca bestehen. Der Brindisi DOC mit Rebsortenbezeichnung z.B. Brindisi Negroamaro oder Brindisi Susumaniello muss aus mindestens 85% dieser Rebsorte bestehen. Auch ist die Bezeichnung Brindisi Riserva und Brindisi Novello erlaubt. Auch Spumante werden in der Region vinifiziert. Die Brindisi Rosso müssen einen Mindestalkoholgehalt von 12 % Volumen vorweisen, die Weissweine mindestens 11 %. Der Mindestsäurewert liegt bei 4,5 g/l. 

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