Es wird wieder Frühling +++ Roséweine +++ Wir werden Rosé

Roter Riesling

Der Rote Riesling ist eine alte wiederentdeckte Rebsorte in Deutschland und seit dem 15 Januar 2018 offiziell in Deutschland zugelassen. Wie der Name schon sagt, hat der Rote Riesling eine rote Beerenhaut, entgegen dem "normalen" Riesling, der eine grüne Beerenhaut besitzt. Dabei ist der Saft der Trauben genauso farblos wie beim nomalen Riesling. Also auch aus dem Roten Riesling wird ein Weißwein gekeltert. Der Rote Riesling darf auch nicht mit dem Blauen Riesling verwechselt werden (Pinot Menuier). Weißer Riesling und Roter Riesling sind Brüder, die sich aufgrund einer farblichen Mutation entwickelt haben. Dies hat man durch aufwendige Gen Analysen nachgewiesen.

Der Rote Riesling ist etwas säurebetonter und etwas unanfälliger gegen Bortytis Die daraus gekelterten Weine ähneln sehr jenen aus Weißem Riesling. Die Sorte war Kreuzungspartner bei den Neuzüchtungen Aromriesling und Veritas. Heute wird die Rebsorte besonders im Rheingau und am Mittelrhein angebaut. Auch in Österreich hat man die Rebsorte für sich entdeckt.

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Was ist ein VDP.GUTSWEIN ?

VDP Gutswein Der VDP.GUTSWEIN bildet die Basis des Weinportfolios eines VDP.WEINGUTES. Die VDP.GUTSWEINE sind Rot-, Weiss- und Roséweine für jeden Tag und jeden Anlass. Ein VDP.GUTSWEIN soll die Handschrift des Winzer tragen. Hier steht also nicht der Lagen- oder Ortscharakter im Vordergrund sondern der Sortencharakter. Der VDP.GUTSWEIN ist der ideale Einstieg in die herkunftsgeprägte Qualitätshierarchie der Prädikatsweingüter. Zusammen mit dem VDP.ORTSWEIN bilden diese beiden die Basis der VDP Klassifikationspyramide. Danach folgt die VDP.ERSTE LAGE und die VDP Große Lage mit dem VDP.GROSSES GEWÄCHS.

Welche Regeln gelten für ein VDP.GUTSWEIN ?

  • Weingut muss Mitglied im VDP sein
  • Handlese und traditionelle Herstellungsmethoden sind obligatorisch
  • Der Ertrag darf 75 hl pro Hektar nicht überschreiten
  • Alle Weinberge müssen in eigenem Besitz sein

Wie erkennt man ein VDP.GUTSWEIN ?

Auf dem Etikett steht der Name des Weingutes, die Region ( z.B. Pfalz, Mosel, Rheinhessen, Nahe etc.) und die Rebsorte. Die Bezeichnung "VDP.GUTSWEIN" kann auf dem Etikett oder auf der Kapsel stehen, muss aber nicht. Zusätzlich können die VDP.WEINE noch mit den klassischen Prädikaten wie Kabinett und Spätlese bezeichnet werden. Dies gilt sowohl für trockene als auch für restsüße Weine. Die Prädikate ab Auslese sind ausschließlich den edelsüßen Weinen vorbehalten.

Hersteller und Weingüter