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Trockene Weine

Ein trockener Wein enthält so wenig unvergorenen Zucker, dass er geschmacklich nicht süß, sondern frisch, klar oder sogar herb wirkt. Der Zucker wurde während der alkoholischen Gärung fast vollständig in Alkohol umgewandelt. In den meisten Fällen sind trockene Weine daher auch etwas alkoholreicher, da mehr Zucker vergoren wurde.

In Deutschland gilt ein Wein als trocken, wenn er maximal 4 g/l Restzucker enthält. Allerdings darf der Restzuckergehalt auch bis zu 9 g/l betragen, wenn die Gesamtsäure höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzucker. Diese Regel erlaubt beispielsweise einen Wein mit 8 g/l Restzucker und 6 g/l Säure noch als trocken zu bezeichnen, weil die Säure den Zuckereindruck sensorisch ausgleicht.

In Österreich gelten dieselben Regeln wie in Deutschland. Ein Wein darf bis zu 4 g/l Zucker enthalten, oder bis zu 9 g/l, wenn der Restzucker den Säurewert nur um maximal 2 g/l übersteigt. Diese Definition ist Teil der EU-weiten Weinmarktordnung und wird dort ebenfalls angewendet.

In Italien lautet die Bezeichnung für trockene Weine „secco“. Laut EU-Regelung, die auch in Italien gilt, darf ein trockener Wein bis zu 4 g/l Restzucker enthalten – oder ebenfalls bis zu 9 g/l, wenn die Säurewerte entsprechend hoch sind. In der Praxis kann es allerdings vorkommen, dass italienische Weine mit leicht höherem Restzuckergehalt noch als „secco“ etikettiert werden, insbesondere bei Schaumweinen wie Prosecco.

Auch in Frankreich gelten im Wesentlichen die EU-Richtlinien. Ein Wein wird als „sec“ bezeichnet, wenn er weniger als 4 g/l Restzucker enthält, oder – wie in Deutschland – bis zu 9 g/l, wenn der Wein eine entsprechend hohe Säure besitzt. Bei Crémant oder Champagner gibt es spezielle Bezeichnungen wie „brut“ (bis 12 g/l), die leicht abweichen.

In Spanien entspricht die Bezeichnung „seco“ ebenfalls der EU-Definition. Das heißt, ein trockener Wein hat unter 4 g/l Restzucker, oder bis 9 g/l bei ausreichender Säure. Bei Cava, dem spanischen Schaumwein, gelten ebenfalls eigene Bezeichnungen, wobei „Brut Nature“ die trockenste Variante ist.

Zusammenfassung

Ein Wein gilt in der Regel als trocken, wenn er:

  • unter 4 g/l Restzucker enthält
  • oder bis zu 9 g/l, wenn der Säuregehalt nur höchstens 2 g/l darunter liegt.

Diese Definition gilt in ganz Europa, also auch in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und Spanien. Dennoch sollte man beachten, dass ein Wein mit 8–9 g/l Zucker trotz der gesetzlichen Trockenheit sensorisch leicht fruchtig oder weich wirken kann – insbesondere, wenn die Säure niedrig ist.

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Was ist ein VDP.GUTSWEIN ?

VDP Gutswein Der VDP.GUTSWEIN bildet die Basis des Weinportfolios eines VDP.WEINGUTES. Die VDP.GUTSWEINE sind Rot-, Weiss- und Roséweine für jeden Tag und jeden Anlass. Ein VDP.GUTSWEIN soll die Handschrift des Winzer tragen. Hier steht also nicht der Lagen- oder Ortscharakter im Vordergrund sondern der Sortencharakter. Der VDP.GUTSWEIN ist der ideale Einstieg in die herkunftsgeprägte Qualitätshierarchie der Prädikatsweingüter. Zusammen mit dem VDP.ORTSWEIN bilden diese beiden die Basis der VDP Klassifikationspyramide. Danach folgt die VDP.ERSTE LAGE und die VDP Große Lage mit dem VDP.GROSSES GEWÄCHS.

Welche Regeln gelten für ein VDP.GUTSWEIN ?

  • Weingut muss Mitglied im VDP sein
  • Handlese und traditionelle Herstellungsmethoden sind obligatorisch
  • Der Ertrag darf 75 hl pro Hektar nicht überschreiten
  • Alle Weinberge müssen in eigenem Besitz sein

Wie erkennt man ein VDP.GUTSWEIN ?

Auf dem Etikett steht der Name des Weingutes, die Region ( z.B. Pfalz, Mosel, Rheinhessen, Nahe etc.) und die Rebsorte. Die Bezeichnung "VDP.GUTSWEIN" kann auf dem Etikett oder auf der Kapsel stehen, muss aber nicht. Zusätzlich können die VDP.WEINE noch mit den klassischen Prädikaten wie Kabinett und Spätlese bezeichnet werden. Dies gilt sowohl für trockene als auch für restsüße Weine. Die Prädikate ab Auslese sind ausschließlich den edelsüßen Weinen vorbehalten.

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