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Rotwein VDP Großes Gewächs

Auch Rotweine dürfen im VDP die Bezeichnung "Großes Gewächs" tragen. Wie auch bei den Weissweinen sind je nach Anbaugebiet verschiedene Rebsorten zugelassen. Dies ist natürlich nur eines von mehreren Kritierien, die der Rotwein erfüllen muss um das VDP Große Gewächs Banner tragen zu dürfen. Zugelassene Rebsorten sind z.B. an der Ahr, Saale Unstrut oder Sachen der Spätburgunder und Frühburgunder. In Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen nur der Spätburgunder. In Württemberg ist es der Lemberger und der Spätburgunder. An Mosel und Nahe sind sogar gar keine Rotweine dafür zugelassen. Wie man der Aufzählung entnehmen kann, macht der Spätburgunder VDP Großes Gewächs einen ganz großen Teil der Rotweine aus. So sind vor allem Spätburgunder VDP Großes Gewächs aus der Pfalz oder Spätburgunder VDP Großes Gewächs aus Baden sehr beliebt. Für Ihre Rotweine bekannte Weingüter sind z.B. das Weingut Rudolf Fürst aus Franken, das Weingut Dr. Heger aus Baden, das Weingut Bernhard Huber aus Baden. Aus der Pfalz kommen solch große Namen wie z.B. das Weingut Friedrich Becker, das Weingut Knipser oder das Weingut Philipp Kuhn.

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Welche Regeln gelten für das VDP Große Gewächs ?

Zuerst muss das Weingut Mitglied im VDP sein. Die Rotweintrauben für das VDP Großes Gewächs müssen aus einer "zugelassen" Lage nämlich den VDP Grossen Lagen kommen. Diese werden vom Verband vorher festgelegt. Der Ertrag darf maximal 50 hl pro Hektar hoch sein. Die Rotweine dürfen nur mittels traditioneller Produtionsverfahren erzeugt werden. Die Rotweine müssen trocken ausgebaut werden. Das Große Gewächs darf erst 2 Jahre nach der Ernte in den Verkauf kommen und muss mindestens 12 Monate im Eichenfass gereift sein. Die Zeitspanne ist ein Mindestzeitraum. Viele VDP Weingüer bringen ihre Rotweine erst nach 3, 4 oder 5 Jahren in den Verkauf. Dies schwankt natürlich immer von den geernteten Mengen.

Hersteller und Weingüter