Gelber Orleans
Wie der Name schon vermuten lässt, stammt die weiße Rebsorte ursprünglich aus Frankreich. Als erstes wurde der Gelbe Orelans im Rheingau angepflanzt. Der Gelbe Orelans ist eine sehr anspruchsvolle Rebe. Nicht umsonst findet man den Gelben Orelans in Spitzenlagen im Rheingau, Rheinhessen in der Pfalz und in Baden. Den ersten Nachweis für den Anbau der Rebe in Deutschland findet man bereits im 12 Jahrhundert. Dennoch setzte sich die weiße Rebsorte nicht durch und wurde vielerorts vom Riesling ersetzt. Der Geschmack des Gelben Orleans ist relativ neutral und eher säurebetont. Er bringt leichte und unkomplizierte Weine in Deutschland hervor. So wie auch z.B. im Weingut Knipser.
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Rosé Spumante extra dry Violette
Collalto
“Betörender Spumante Rosé. Rosenblätter, Lindenblüten, Waldbeeren. Knackige Fruchtaromen, schöne Balance, süffisanter Charakter, dichte Perlage, feinperlig, leckerer Abgang
”
Der Ausdruck DOC für Weine aus Italien bedeutet "Denominazione di origine controllalta" und ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung bestimmter Anbaugebiete. Seit 2009 wurde dieser Ausdruck offiziell von der Bezeichung DOP abeglöst. Als EU weite Regelung findet man den Ausdruck auch auf spanischen und portugisischen Weinflaschen. DOP " Denominazione di origine protetta" bezeichnet Weine, die auf eine geographische Region beschränkt sind und nach vorgeschriebenen Anbaumethoden, Rebsorten, Ausbaumethoden erzeugt werden.
Dies bedeutet DOC bzw. DOP Weine stammen aus einem definierten geographischen Gebiet z.B. Prosecco, Lugana oder Valpolicella. Auch die Rebsorten und zu welchen Anteilen sie im Wein vorkommen werden definiert. Die Anbaumethode, wie z.B. Reberziehung, Pflanzendichte pro Hektar, Bewässerung etc. werden vorgeschrieben. Erlaubte Erntemenge, Bestimmung der erlaubten Ausbaumethoden, Verkaufszeitpunkt usw. sorgen für eine Wahrung der Identität der Weine.
DOC oder DOP ist die zweithöchste Qualitätsstufe in Italien. Eine Stufe darunter befinden sich die IGP Weine. Darüber die DOCG Weine. Dennoch sagen die Stufen nur bedingt etwas über die Qualität der Weine aus. So müssen Weine mit Rebsorten, die nicht zugleassen sind als IGP Weine deklariert werden, obwohl sie von beachtlicher Qualität sein können.









